Patientenverfügung Vorsorgevollmacht
Unsere individuelle Beratung zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Ehegattenvertretungsrecht erfolgt nach Terminvereinbarung. Regelmäßig bieten wir Ihnen auch Informationsveranstaltungen zu diesem Thema an - praxisnah und verständlich. Dort erhalten Sie wertvolle Informationen und können Ihre Fragen stellen.
Unser Angebot: Wir helfen Ihnen, gute und passende Lösungen zu finden. Dabei geben wir Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen sowie rechtliche Hinweise, damit Sie selbstbestimmt vorsorgen können. | ||
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Häufig gestellte Fragen:
- Welche Lebenssituation sollte ich mit einer Patientientenverfügung und Vorsorgevollmacht regeln?
- Warum ist eine Vorsorgevollmacht wichtig und welche Vorteile bringt sie?
- Was versteht man genau unter einer Vorsorgevollmacht?
- Wer kann eine Vorsorgevollmacht erhalten und wen sollte ich bevollmächtigen?
- Kann ich selbst bestimmen, wer mein rechtlicher BetreuerIn wird?
- Bedeutet die Bestellung eines BetreuerIn eine Entmündigung?
- Kann ich mit einer Patientenverfügung ein menschenwürdiges Sterben sicherstellen?
- Kann ich mit einer Patientenverfügung verhindern, dass meine Organe entnommen werden?
- Was passiert nach meinem Tod und wie kann ich Vorsorge treffen?



