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Patientenverfügung Vorsorgevollmacht

 

Unsere individuelle Beratung zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Ehegattenvertretungsrecht erfolgt nach Terminvereinbarung.

Regelmäßig bieten wir Ihnen auch Informationsveranstaltungen zu diesem Thema an - praxisnah und verständlich.

Dort erhalten Sie wertvolle Informationen und können Ihre Fragen stellen.

 

Unser Angebot:

Wir helfen Ihnen, gute und passende Lösungen zu finden.

Dabei geben wir Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen sowie rechtliche Hinweise, damit Sie selbstbestimmt vorsorgen können. 

Frau Dürr

Telefon: 03377 20439 35

Mobil:     01522 9410353   

E-Mail:   

Frau Theumer

Telefon: 03377 20439 26

Mobil:     01522 9410669

E-Mail:   

 

Häufig gestellte Fragen:

 - Welche Lebenssituation sollte ich mit einer Patientientenverfügung und Vorsorgevollmacht regeln?

 - Warum ist eine Vorsorgevollmacht wichtig und welche Vorteile bringt sie?

 - Was versteht man genau unter einer Vorsorgevollmacht?

 - Wer kann eine Vorsorgevollmacht erhalten und wen sollte ich bevollmächtigen?

 - Kann ich selbst bestimmen, wer mein rechtlicher BetreuerIn wird?

 - Bedeutet die Bestellung eines BetreuerIn eine Entmündigung?

 - Kann ich mit einer Patientenverfügung ein menschenwürdiges Sterben sicherstellen?

 - Kann ich mit einer Patientenverfügung verhindern, dass meine Organe entnommen werden?

 - Was passiert nach meinem Tod und wie kann ich Vorsorge treffen?