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zur rechtlichen Betreuung

Rechtliche Betreuung - einfach erklärt

 

Wann ist eine Betreuung nötig?

Wenn jemand aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, hilft das Betreuungsgericht.

Eine Betreuung wird nur eingerichtet, wenn andere Hilfen (Familie, Freunde, soziale Dienste) nicht ausreichen.

Vorsorgevollmacht statt Betreuung

Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson bereits im Voraus bevollmächtigt werden – dann ist eine Betreuung oft nicht nötig.

 

So läuft die Bestellung ab:

Antrag oder Hinweis: Betroffene, Angehörige oder andere Personen können sich an das Gericht

oder die Betreuungsbehörde wenden.

Prüfung: Das Gericht holt Gutachten ein und prüft, ob eine Betreuung notwendig ist.

Vorschlag: Die Betreuungsbehörde schlägt eine geeignete Person und Aufgabengebiete vor.

Anhörung: Das Gericht spricht persönlich mit der betroffenen Person.

Entscheidung: Das Gericht bestellt den Betreuer oder eine Betreuerin und legt Aufgabengebiete

sowie Überprüfungstermine (spätestens nach 7 Jahren) fest.

 

Ihre Rechte

Mitbestimmung und Information während des Verfahrens

Wahl von Vertrauenspersonen, soweit möglich

Regelmäßige Kontrolle durch das Betreuungsgericht