zur rechtlichen Betreuung
Rechtliche Betreuung - einfach erklärt
Wann ist eine Betreuung nötig?
Wenn jemand aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, hilft das Betreuungsgericht.
Eine Betreuung wird nur eingerichtet, wenn andere Hilfen (Familie, Freunde, soziale Dienste) nicht ausreichen.
Vorsorgevollmacht statt Betreuung
Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson bereits im Voraus bevollmächtigt werden – dann ist eine Betreuung oft nicht nötig.
So läuft die Bestellung ab:
Antrag oder Hinweis: Betroffene, Angehörige oder andere Personen können sich an das Gericht
oder die Betreuungsbehörde wenden.
Prüfung: Das Gericht holt Gutachten ein und prüft, ob eine Betreuung notwendig ist.
Vorschlag: Die Betreuungsbehörde schlägt eine geeignete Person und Aufgabengebiete vor.
Anhörung: Das Gericht spricht persönlich mit der betroffenen Person.
Entscheidung: Das Gericht bestellt den Betreuer oder eine Betreuerin und legt Aufgabengebiete
sowie Überprüfungstermine (spätestens nach 7 Jahren) fest.
Ihre Rechte
Mitbestimmung und Information während des Verfahrens
Wahl von Vertrauenspersonen, soweit möglich
Regelmäßige Kontrolle durch das Betreuungsgericht



